Inhalt:
- 1 Förderungen
- 1.0.1 Finanzamt
- 1.0.2
- 1.0.3 EEG-Gesetz
- 1.0.4 KfW
- 1.0.5 KfW Baukindergeld
- 1.0.6 KfW-Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455E)
- 1.0.7 BAFA – Erneuerbare Energien – Basisförderung Wärmepumpe
- 1.0.8 BAFA – Erneuerbare Energien – Innovationsförderung Wärmepumpe
- 1.0.9 Bund: GAK, ländliche Entwicklung
- 1.0.10 GGEW
Mögliche Förderungen, für unseren Wohnort und unsere Bausituation, welche wir beantragen können.
Die Liste ist sicher nicht vollständig oder auf jede Bausituation anwendbar, sie dient uns nur selbst als Merkliste.
Wollt Ihr unsere Bausanierung von Anfang an verfolgen? Mit „Möglichst ländlich!“ fing es an.
Unsere Abenteuer rund um die Heizung und die Wärmepumpe findet Ihr hier: Heizung.
Förderungen
Finanzamt
Was?
20 % (max. 1.200 Euro) der Arbeitskosten.
Wofür?
Arbeitskosten für Sanierung
Wie?
über Steuererklärung
EEG-Gesetz
Einspeisevergütung (sinkt aktuell monatlich bis zur Errichtung der Anlage)
PV-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt sind von dieser Eigenverbrauchsregelung ausgenommen.
KfW
KfW-Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Was?
– Zuschuss von 10 % der förderfähigen Investitionskosten (keine Auszahlung von Zuschussbeträgen unter 300,- €)
– maximal 5.000,- € je Wohneinheit.
Wofür?
1. Wärmedämmung
– Wände
– Dachflächen
– Geschossdecken
– Erneuerung der Fenster
2. Erneuerung der Heizungsanlage.
3. Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage.
– Ladestationen für Elektrofahrzeuge,
– sommerlichen Wärmeschutz
– mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Einbruch
– Smart-Meter und Smarthome-Systeme.
Wie?
Antrag vor Baubeginn.
(Material kann bereits gekauft sein)
KfW Baukindergeld
Was?
– Zuschuss von 1.200,- € pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren
– maximal 12.000,- € für jedes Kind.
Wie?
Nur online: www.kfw.de/zuschussportal
KfW-Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455E)
Was?
Gefördert werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland.
(ab förderfähigen Investitionskosten von 500,- €, beantragbar
Wofür?
– Einbau von Nachrüstsystemen für vorhandene Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen (z. B. abschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen) nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2; bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend P4 oder besser nach DIN EN 356 mit gesicherter Glasanbindung
– Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser; mögliche Komponenten sind Überfalltasten, Geräteabschaltung, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten
– Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion nach DIN VDE V 0826–1
– Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus mit der Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627 oder besser.
Wie?
Nur online: www.kfw.de/zuschussportal
BAFA – Erneuerbare Energien – Basisförderung Wärmepumpe
Was?
– Zuschuss von bis zu 40,- € je kW (520 Euro)
Wofür?
– Elektrische Wärmepumpen mit Nachweis einer Jahresarbeitszahl bei Luft/Wasser-Wärmepumpen von mindestens 3,5
– Austausch oder erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen und Heizleisten (System-Vorlauftemperaturen ≤ 35° C) inklusive Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen
– Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom, Gas und Wasser
– notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten
– Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen.
Wie?
– Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
– nur über: https://web.archive.org/web/20190417045725/https://fms.bafa.de/BafaFrame/waermepumpe
BAFA – Erneuerbare Energien – Innovationsförderung Wärmepumpe
Was?
1.1 Für elektrische Wärmepumpen (Wärmequelle Luft)
– Zuschuss von 40,- € je kW errichtete, installierte Nennwärmeleistung
– bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten Wärmepumpen bis 37,5 kW Zuschuss von mindestens 1.500,- € je Anlage
– bei allen sonstigen elektrischen Wärmepumpen mit der Wärmequelle Luft bis 32,5 kW Zuschuss von mindestens 1.300,- € je Anlage
2.1 Lastmanagementfähigkeit (nur bei gleichzeitiger Errichtung eines Pufferspeichers sowie dem Zertifikat „Smart Grid Ready“ oder einer Herstellererklärung, dass die Anforderungen des Zertifikats erfüllt werden)
– Zuschuss von 500,- €
Wofür?
– Elektrische Wärmepumpen mit Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 oder verbesserter Systemeffizienz
– Ausbau Altheizung einschließlich Abfuhr
– Austausch oder erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen
– Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inklusive Strom, Gas und Wasser
– notwendige Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten
Wie?
Ebenfalls nur unter: https://web.archive.org/web/20190417045725/https://fms.bafa.de/BafaFrame/waermepumpe
ACHTUNG!
Auf dem Antrag deutlich höhere Kosten angeben, als man momentan schätzt. Am Ende kostet es erstens doch mehr und zweitens ist die Förderung durch eben den angegebenen Betrag gedeckelt.
Beispiele
Die Heizungsanlage kostet voraussichtlich 25.000 Euro:
- Ihr beantragt 25.000 Euro und die Anlage kostet am Ende aber 32.510 Euro, dann wird nur der Zuschuss für die Summe von 25.000 Euro ausgezahlt.
- Ihr beantragt 40.000 Euro und die Anlage kostet am Ende nur 32.510 Euro, dann wird nur der Zuschuss für die Summe von 32.510 Euro ausgezahlt.
Das ist uns so passiert. Zwar war die Heizung nicht im Ansatz so teuer, aber 1.000 Euro Zuschuss haben oder nicht haben, ist für normale Menschen schon ein Unterschied.
Immer daran denken: Am Ende wird es sowieso teurer: Geldgrab Wärmepumpe!
Bund: GAK, ländliche Entwicklung
Was?
Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben
Wofür?
– die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
– der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
Eigene Arbeitsleistungen der Zuwendungsempfänger können mit bis zu 60 % des Betrages, der sich bei Vergabe der Leistungen an ein Unternehmen (ohne Berechnung der Umsatzsteuer) ergeben würde, gefördert werden.
Wie?
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html
GGEW
Was?
Zuschuss von 300,- € je Anlage
Wofür?
Wärmepumpe
Einschränkung:
– Mindestens 2 Jahre muss der Strom für Heizzwecke von der GGEW AG bezogen werden.