Kinderarbeit reloaded

Nach der eher enttäuschenden Arbeitsleistung ihres Sprosses L., wollte Mutter Y. nun Ergebnisse sehen. ERGEBNISSE!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Als Muttern mit diesem Paragrafen um die Ecke kam, ertönte ein lautstarkes Jammern und Klagen aus dem Kinderzimmer. Aber es half alles nichts.


Ergebnis. Ja, da ist was passiert.


Mehr als die Hälfte der zweiten Reihe wurde weggeschafft. Guter Anfang.

Über den Autor

Hessi

Hessi

Michael "Hessi" Heßburg ist ein erfahrener Technik-Enthusiast und ehemaliger Informatiker. Seine Website, die er seit über 25 Jahren betreibt, deckt vielfältige Themen ab, darunter Haus & Garten, Hausrenovierung, IT, 3D-Druck, Retrocomputing und Autoreparatur. Zudem behandelt er gesellschaftspolitische Themen wie Datenschutz und Überwachung. Hessi ist seit 20 Jahren freiberuflicher Autor und bietet in seinem Blog fundierte Einblicke und praktische Tipps. Seine Beiträge sind sorgfältig recherchiert und leicht verständlich, um Leser bei ihren Projekten zu unterstützen.

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