Unser Sohn macht den FĂŒhrerschein und darf dann keine AnhĂ€nger mehr ziehen? Ich werde bald fĂŒnfzig Jahre alt und verliere damit doch die Berechtigung, LKWs bis 7,5to fahren zu dĂŒrfen, oder? Was ich bei der verwirrenden Recherche dazu weiterhin fand, alarmierte mich dann doch. đ
FĂŒr alle, die noch einen Klasse 3-FĂŒhrerschein haben, der bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde â und die ihn auch zwischenzeitlich nicht verloren haben.
Ihr mĂŒsst vor Eurem 50sten Geburtstag den Lappen umschreiben lassen, damit Ihr auch noch den CE (79) (also den vollem Umfang der Klasse 3) nutzen dĂŒrft. Mit Vollendung des fĂŒnfzigsten Lebensjahres verfĂ€llt die Erlaubnis fĂŒr Euch, Fahrzeuge zwischen 12 und 18,5 to zu fĂŒhren, wenn Ihr keine Ă€rztlichen Untersuchungen vorlegt. Da diese nach fĂŒnf Jahren verlĂ€ngert werden mĂŒssen, benötigt Ihr den neuen FĂŒhrerschein im Scheckkartenformat. Eine Eintragung der Befristung auf dem rosa Lappen ist nicht möglich.
Und wenn ich den FĂŒhrerschein nicht umschreiben lasse?
Macht Ihr das nicht, dann dĂŒrft Ihr mit Vollendung des fĂŒnfzigsten Lebensjahres nur noch Fahrzeuge bis 7,5 to und mit AnhĂ€ngern bis zu einem dreiachsigen Gespann (Doppelachsen mit weniger als 1m Achsabstand gelten als einachsig) mit bis zu einem maximal zulĂ€ssigen Gesamtzuggewicht von 12 to fahren.
Nachteil des neuen FĂŒhrerscheines:
Die neue „Scheckkarte“ ist nur noch 15 Jahre lang gĂŒltig (das Dokument, nicht Eure Fahrerlaubnis, welche weiterhin unbefristet gĂŒltig ist). Eine VerlĂ€ngerung ist mit einem aktuellen biometrischen *sic!* Passbild möglich. Durch eine „verfĂŒhte“ Umschreibung verliert Ihr also max. 1,5 Jahre (Stand Mitte 2016), denn der neue FĂŒhrerschein ist dann nur bis Mitte 2031 gĂŒltig.
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Nicht alles negativ sehen!
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EintrĂ€ge unbedingt prĂŒfen!
Habt Ihr also Eurer neues KĂ€rtchen in der Hand, sollten bei ehemaligen Klasse 3-Besitzern (nach 01.04.1980 und bis 31. Dezember1998 ausgestellt) folgende Klassen eingetragen worden sein:
CE (79) (mit Ablaufdatum)
L
Inhaber der Klasse 3, die die Fahrerlaubnis noch vor dem 01.04.1980 gemacht haben, dĂŒrfen zusĂ€tzlich noch LeichtkraftrĂ€der fahren und sollten nach der Umschreibung folglich zusĂ€tzlich die Klasse A1 ohne EinschrĂ€nkungen.
Man kann auch noch leere Busse fahren: C1 171, oder sich die Klasse T/S 174, 181 eintragen lassen, was schlicht Klasse S (DreirĂ€der & Quads bis 45 km/h) entspricht. Oder die echte Klasse T, diese aber nur bei einem Nachweis, dass man diese auch fĂŒr die berufliche TĂ€tigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft benötigt. Das entspricht der Klasse L, aber der Trecker darf nun bis 40 km/h schnell sein. đ
Ăbersicht, was man mit ehemaliger Klasse 3 heute fahren darf:
Klasse | EinschrÀnkung | Befristet | Was kann ich damit fahren? |
AM | â50erâ-Zweirader | ||
A1 | 79.03, 79.04 | In Klasse A enthalten (Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben: keine EnschrÀnkungen) | |
A | 79.03, 79.04 | DreirĂ€drige Fahrzeuge (âoffenâ) mit AnhĂ€ngern bis 750 kg zul. Gesamtmasse | |
B | Fahrzeuge bis max. 3,5 to zul. Gesamtgewicht und AnhÀnger bis 750 kg zul. Gesamtgewicht | ||
BE | Gespanne mit mehr als drei Achsen (bis max. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges von 3,5 to und des AnhÀngers von 3,5 to) | ||
C1 |  *) | Fahrzeuge bis max. 7,5 to zul. Gesamtgewicht und einem AnhÀnger bis 750 kg | |
C1E | Â | Â *) | Gespanne mit bis zu drei Achsen (bis max. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges von 7,5 to und einem max. Gesamtzuggewicht von 12 to) |
CE | 79, >12000kg, L | 5 Jahre | Gespanne mit bis zu drei Achsen (Zugfahrzeug 7,5 to und bis zu einem max. Gesamtzuggewicht von 18,5 to) |
L | Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 25 km/h |
*) Ohne zeitliche BeschrĂ€nkung, deutsche Ausnahmegenehmigung â entspricht nicht EU-Recht.
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Zusammenfassung
Schreibt Ihr Euren alten FĂŒhrerschein nicht um, so dĂŒrft Ihr am dem 50sten Geburtstag nur noch ZĂŒge mit drei Achsen und einem Gesamtzuggewicht von 12 to fahren! Das Zugfahrzeug darf dabei max. 7,5 to wiegen.
Schreibt Ihr den FĂŒhrerschein um, so dĂŒrft Ihr auch ab dem 50sten Geburtstag weiterhin Gespanne bis 18,5 to Gesamtzuggewicht (Zugfahrzeug max. 7,5 to) fahren, wenn Ă€rtzliche Bescheinigungen vorliegen und der Ablauf im FĂŒhrerschein eingetragen sind.
FAQ:
Muss ich umschreiben?
Nein. Dann aber ab 50 Jahren generell nur noch ZĂŒge bis 12 to möglich.
Wann sollte ich nicht umschreiben?
Wewnn Du ĂŒber 50 Jahre alt bist und Dir ZĂŒge bis 12 to Gesamtzuggewicht reichen, Du zu faul bist, alle 5 oder 15 Jahre den FĂŒhrerschein erneuern zu lassen und Du keine Diskussionen mit Polizisten im Ausland scheust.
Warum sollte ich trotzdem umschreiben?
Wenn Dir ein Gesamtzuggewicht von 12 to ausreichen â was wohl meist der Fall sein sollte â so ist eine Umschreibung trotzdem durchaus sinnvoll, wenn Du mit dem Wohnwagen oder schweren Wohnmobil im Ausland unterwegs bist. Denn ob jeder junge Polizist im Urlaubsland den Umfang der Klasse 3 kennt, ist durchaus fraglich. Um unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist der neue Scheckkarten-FĂŒhrerschein sicher hilfreich.
Wann muss ich zwingend umschreiben?
Wenn Du ZĂŒge bis 18,5 to fahren willst/musst und ĂŒber 50 bist.
Was passiert, wenn der neue FS ĂŒber fĂŒnf Jahre alt ist?
Mit dem aufgedruckten Ablaufdatum unter CE (79)Â darf man nur noch ZĂŒge bis 12 to fahren.
Anmerkungen/Tipps:
Die alten 50er Roller mit max. 50 km/h kann man auch heute noch mit AM fahren, sofern der Roller vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr genommen wurden.Â
Die alten Simson KleinkraftrÀder aus der DDR mit max. 60 km/h kann man auch heute noch mit AM fahren, sofern das Fahrzeug vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen wurde.
Beim wiegen z.B. Eures Wohnwagens, wird die StĂŒtzlast dem Zugfahrzeug zugerechnet. Steht Ihr also auf der Waage, so lasst den Wohnwagen am Zugfahrzeug, welches aber nicht auf der Waage steht. Logisch, oder?
Quellen:
Mehrfach geprĂŒft und gegengecheckt, da ich einige widersprĂŒchliche Angaben im Netz gefunden habe.
Letztlich relevante Stellen mit ĂŒbereinstimmenden Angaben: TĂV Nord, Kraftfahrbundesamt, ADAC und FĂŒhrerscheinstelle des Landkreises Offenbach.