Die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet – CUII„ – ist mal wieder der Versuch von Rechteinhabern, das Internet auf eigene Faust zu zensieren. Es geht nicht darum, dass diese Herrschaften (noch) nicht ungerechtfertigt Seiten blockieren würden, sondern, dass sie es ohne rechtliche Legitimierung durchführen.
Wer ist bei der CUII dabei?
Natürlich ein ganzer Haufen von Rechteinhabern, ist klar. Dazu kommen noch:
Ein anonymes Entscheidungsgremium.
Die wichtigsten Internetprovider in Deutschland
Ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof führt den Vorsitz über einen dreiköpfigen „Prüfungsausschuss“. Diese alten weißen Herrschaften entscheiden auf Zuruf der Rechteinhaber über die DNS-Sperrung eine Site.
Sicher alles digital Natives in ihren Dreißigern? Wohl kaum. Mutmaßlich eher alte Herren, denen die erwachsenen Enkel das Handy noch einrichten müssen, weil Opi sonst nicht dieses #Neuland betreten kann. Vermutlich absolute Koryphäen auf dem Gebiet der digitalen Welt wie Oettinger oder Bär.
Wieso wird so wenig auf Politiker mit wirklicher Ahnung von der Materie, wie Saskia Esken gehört? Weil immer noch weiße alte Männer die Politik in unserem Lande bestimmen und dies sich auch durch die Altersstruktur nicht bessern wird. Aber zurück zum Thema:
Das Gremium sieht sich selber, bzw. seine Entscheidungen, durch die Urteile echter Gerichte im folgenden Passus derer „Urteils“-Begründung gegen „s.to serienstream.to“ legitimiert:
(...) Als Rechtsgrundlagen für eine DNS-Sperre wird zum Teil die Auffassung vertreten, die Grundsätze der Störerhaftung seien einschlägig (LG München I, Urteil vom 1.2.2018 –7 O 17752/17 -kinox.to; für die Zeit vor Neufassung des § 7 Abs. 4 TMG durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vom 28. September 2017: BGH, Urteil vom 26.11.2015 -ZR 174/14 Rn. 20ff. -Störerhaftung des Access-Providers), teilweise wird § 7 Abs. 4 TMG direkt oder analog für einen gesetzlichen Anspruch gegen einen Zugangsan-bieter zur Verhängung einer DNS-Sperre herangezogen (OLG München, Urteil vom 17.10.2019 –29 U 1661/19, MMR 2020, 35; betreffend sog. Tor-Exit-Nodes zum TOR-Netz-werk BGH, Urteil vom 26.07.2018 –I ZR 64/17 Rn. 42 –Dead Island) oder es wird angenom-men, Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft könne als unmittelbare Anspruchsgrundlage dienen. Daneben sieht § 109 Abs. 3 Medienstaats-vertrag Maßnahmen gegen Diensteanbieter von fremden Inhalten unter Beachtung der Vorgaben des Telemediengesetzes vor. Die Voraussetzungen aller Rechtsgrundlagen sind weitgehend deckungsgleich. (...)
Unnötig zu erwähnen, dass die Mitglieder nicht namentlich genannt werden wollen und deren Namen geschwärzt wurden. Ja, das schafft Vertrauen in diese Grauen Herren.
Eine Entscheidung des „Prüfungsausschusses“ wird noch der Bundesnetzagentur vorgelegt und erst dann umgesetzt, wenn diese sie abnickt. Nettes Feigenblatt, ausgestellt durch eine Behörde, die eigentlich auch für die Neutralität des Internets auf deutschem Grund und Boden zuständig sein sollte. Eine solche Sperre kann nicht mit dem Begriff „Neutralität“ in Einklang gebracht werden, mehr noch: Sie steht diametral zu dieser!
Hier findet eine direkte Zensur unter Umgehung unserer Gerichte statt.
Durchgeführt von der Industrie und abgenickt durch Mitarbeiter einer Behörde, die nicht das Recht haben, Zensuren anzuordnen. Von der nötigen Ausbildung oder wenigstens dem Fachwissen fange ich erst gar nicht an.
Wen betrifft es, was diese Herren beschließen?
Nun, leider uns alle, denn die größten deutschen Internetprovider sind mit im Boot:
Telekom, Vodafone und Telefonica.
Die „33%- Monopolisten“, die uns eh schon die höchsten Preise und niedrigsten Leistungen im internationalen Vergleich beschweren. Passt ins Bild.
Wie wird dies technisch umgesetzt?
Durch eine Änderung an den DNS-Servern. Diese übersetzen, ähnlich wie ein Telefonbuch, die Namen, die man eingibt (z.B. hessburg.de) in die IP-Adresse des Servers (z.B. 81.90.33.19).
Die Internetprovider fälschen nun dieses Telefonbuch: Will man Lieschen Müller anrufen, bekommt man die Telefonnummer irgendeines anderen Teilnehmers, aktuell nur die der CUII.
Richtig, das kann gefährlich werden, wenn jemand die Nummer einer Bank auf die einer Phishing-Site umleitet. Wer garantiert, dass die CUII in Zukunft dies nicht so handhabt, um an Login-Daten zu gelangen?
Die ist ein massiver Eingriff in die Vertrauenswürdigkeit der Namensauflösung und des Internets.
Wie kann ich testen, ob ich betroffen bin?
Na, einfach hier klicken, und die Site serienstream aufrufen.
„Aber das ist doch alles richtig, was die machen!“
Ja, ja, das betrifft Dich nicht. Du bist ein unbescholtener Bürger, der sich keine Raubmordkopien von Filmen, Serien, Spielen oder Software aus dem Internet zieht. Das spielt aber keine Rolle, denn diese selbstherrliche Organisation zensiert unter Umgehung unserer Judikative unser aller Zugang zu Informationen im WWW.
Logisch, dass diese selbsternannten Richter über das, was dem Bürger guttut, das selber so formulieren:
(...) Die Internetnutzer setzen sich bei dem Besuch von SUWs selbst nur Risiken aus. (...)
Liebe graue Herren, das lasst mal unsere Sorge sein, das habt Ihr, als nicht legitimierte „unabhängige Stelle“ nicht über unsere Köpfe hinweg zu entscheiden.
Siehe dazu auch dieses Video von RA Christian Solmecke:
Wehret den Anfängen!
Die Sperren der CUII sind nur der Anfang. Aktuell sehen wir doch auch schon bei YouTube, dass die Upload-Filter das Zitatrecht effektiv verhindern, sodass selbst Kanäle wie der der Kanzlei WBS nicht mehr in der Lage sind, rechtliche Sachverhalte unter Einbeziehung der Primärquellen zu erklären, weil YouTube deren Videos einfach sperrt.
Wie kann ich mich wehren?
Zunächst: Gehe wählen!
Aktuell kann man die CDU wirklich nicht empfehlen, wenn man fähige Leute in wichtigen Positionen sehen will. Ob Glöckner, Scheuer, Spahn, Altmaier und Co: Man hat nicht den Eindruck, dass diese Leute Entscheidungen aufgrund von Notwendigkeiten treffen, sondern eher aufgrund von privatwirtschaftlicher Interessen.
Leider kann man keine Themen, oder wenigstens Einzelpersonen, sondern nur Parteien wählen. Was bleibt da noch? Piraten, SPD, Linke. Aber da hat man auch echte Schmerzen mit dem Rest des Parteiprogrammes. Die FDP war mal ganz gut in Sachen Bürgerrechte, aber die sind ja eine reine „Christian“-Partei geworden. Die AfD ist per se unwählbar und das Parteiprogramm besteht nur aus unfinanzierbaren Kloparolen.
Aber egal was persönlich Du wählen willst: Hauptsache, Du gehst überhaupt wählen.
Denn:
„Und es ist natürlich auch so, dass wir wieder Nichtwähler generieren wollen.“ – Oliver Kirchner, AfD
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Technische Lösung:
Gehe in das Webend Deines Routers und ändere dort die Einstellungen für die DNS-Server. Meistens unter „Internet“ oder „Netzwerkeinstellungen“ zu finden. Ändere bitte die Einstellungen so, dass nur verschlüsselte DNS-Verbindungen gestattet werden, das verhindert, dass die Internetprovider oder Dritte auch diese Anfragen auf eigene, gefälschte DNS-Server umleiten können.
IPv4: primär: 5.9.164.112 (digitalcourage.de) sekundär: 185.95.218.42 (Digitale Gesellschaft Schweiz)
IPv6: primär: 2a05:fc84::42 (Digitale Gesellschaft Schweiz) sekundär: 2606:4700:4700::1111 (Cloudflare)
BTW:
Aktuell versuchen im Schatten der Corona-Pandemie so einige Lobby-Verbände und Konzerne ihre Interessen durchzusetzen. Nicht jeder stellt sich dabei so selten dämlich wie Lego an. :-D