Die „Clearingstelle Urheberrecht im Internet â CUII„ â ist mal wieder der Versuch von Rechteinhabern, das Internet auf eigene Faust zu zensieren. Es geht nicht darum, dass diese Herrschaften (noch) nicht ungerechtfertigt Seiten blockieren wĂŒrden, sondern, dass sie es ohne rechtliche Legitimierung durchfĂŒhren.
Inhalt:
Wer ist bei der CUII dabei?
NatĂŒrlich ein ganzer Haufen von Rechteinhabern, ist klar. Dazu kommen noch:
Ein anonymes Entscheidungsgremium.
Die wichtigsten Internetprovider in Deutschland
Ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof fĂŒhrt den Vorsitz ĂŒber einen dreiköpfigen „PrĂŒfungsausschuss“. Diese alten weiĂen Herrschaften entscheiden auf Zuruf der Rechteinhaber ĂŒber die DNS-Sperrung eine Site.
Sicher alles digital Natives in ihren DreiĂigern? Wohl kaum. MutmaĂlich eher alte Herren, denen die erwachsenen Enkel das Handy noch einrichten mĂŒssen, weil Opi sonst nicht dieses #Neuland betreten kann. Vermutlich absolute KoryphĂ€en auf dem Gebiet der digitalen Welt wie Oettinger oder BĂ€r.
Wieso wird so wenig auf Politiker mit wirklicher Ahnung von der Materie, wie Saskia Esken gehört? Weil immer noch weiĂe alte MĂ€nner die Politik in unserem Lande bestimmen und dies sich auch durch die Altersstruktur nicht bessern wird. Aber zurĂŒck zum Thema:
Das Gremium sieht sich selber, bzw. seine Entscheidungen, durch die Urteile echter Gerichte im folgenden Passus derer „Urteils“-BegrĂŒndung gegen „s.to serienstream.to“ legitimiert:
(...) Als Rechtsgrundlagen fĂŒr eine DNS-Sperre wird zum Teil die Auffassung vertreten, die GrundsĂ€tze der Störerhaftung seien einschlĂ€gig (LG MĂŒnchen I, Urteil vom 1.2.2018 â7 O 17752/17 -kinox.to; fĂŒr die Zeit vor Neufassung des § 7 Abs. 4 TMG durch das Dritte Gesetz zur Ănderung des Telemediengesetzes vom 28. September 2017: BGH, Urteil vom 26.11.2015 -ZR 174/14 Rn. 20ff. -Störerhaftung des Access-Providers), teilweise wird § 7 Abs. 4 TMG direkt oder analog fĂŒr einen gesetzlichen Anspruch gegen einen Zugangsan-bieter zur VerhĂ€ngung einer DNS-Sperre herangezogen (OLG MĂŒnchen, Urteil vom 17.10.2019 â29 U 1661/19, MMR 2020, 35; betreffend sog. Tor-Exit-Nodes zum TOR-Netz-werk BGH, Urteil vom 26.07.2018 âI ZR 64/17 Rn. 42 âDead Island) oder es wird angenom-men, Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft könne als unmittelbare Anspruchsgrundlage dienen. Daneben sieht § 109 Abs. 3 Medienstaats-vertrag MaĂnahmen gegen Diensteanbieter von fremden Inhalten unter Beachtung der Vorgaben des Telemediengesetzes vor. Die Voraussetzungen aller Rechtsgrundlagen sind weitgehend deckungsgleich. (...)
Unnötig zu erwÀhnen, dass die Mitglieder nicht namentlich genannt werden wollen und deren Namen geschwÀrzt wurden. Ja, das schafft Vertrauen in diese Grauen Herren.
Eine Entscheidung des „PrĂŒfungsausschusses“ wird noch der Bundesnetzagentur vorgelegt und erst dann umgesetzt, wenn diese sie abnickt. Nettes Feigenblatt, ausgestellt durch eine Behörde, die eigentlich auch fĂŒr die NeutralitĂ€t des Internets auf deutschem Grund und Boden zustĂ€ndig sein sollte. Eine solche Sperre kann nicht mit dem Begriff „NeutralitĂ€t“ in Einklang gebracht werden, mehr noch: Sie steht diametral zu dieser!
Hier findet eine direkte Zensur unter Umgehung unserer Gerichte statt.
DurchgefĂŒhrt von der Industrie und abgenickt durch Mitarbeiter einer Behörde, die nicht das Recht haben, Zensuren anzuordnen. Von der nötigen Ausbildung oder wenigstens dem Fachwissen fange ich erst gar nicht an.
Wen betrifft es, was diese Herren beschlieĂen?
Nun, leider uns alle, denn die gröĂten deutschen Internetprovider sind mit im Boot:
Telekom, Vodafone und Telefonica.
Die „33%- Monopolisten“, die uns eh schon die höchsten Preise und niedrigsten Leistungen im internationalen Vergleich beschweren. Passt ins Bild.
Wie wird dies technisch umgesetzt?
Durch eine Ănderung an den DNS-Servern. Diese ĂŒbersetzen, Ă€hnlich wie ein Telefonbuch, die Namen, die man eingibt (z.B. hessburg.de) in die IP-Adresse des Servers (z.B. 81.90.33.19).
Die Internetprovider fĂ€lschen nun dieses Telefonbuch: Will man Lieschen MĂŒller anrufen, bekommt man die Telefonnummer irgendeines anderen Teilnehmers, aktuell nur die der CUII.
Richtig, das kann gefÀhrlich werden, wenn jemand die Nummer einer Bank auf die einer Phishing-Site umleitet. Wer garantiert, dass die CUII in Zukunft dies nicht so handhabt, um an Login-Daten zu gelangen?
Die ist ein massiver Eingriff in die VertrauenswĂŒrdigkeit der Namensauflösung und des Internets.
Wie kann ich testen, ob ich betroffen bin?
Na, einfach hier klicken, und die Site serienstream aufrufen.
„Aber das ist doch alles richtig, was die machen!“
Ja, ja, das betrifft Dich nicht. Du bist ein unbescholtener BĂŒrger, der sich keine Raubmordkopien von Filmen, Serien, Spielen oder Software aus dem Internet zieht. Das spielt aber keine Rolle, denn diese selbstherrliche Organisation zensiert unter Umgehung unserer Judikative unser aller Zugang zu Informationen im WWW.
Logisch, dass diese selbsternannten Richter ĂŒber das, was dem BĂŒrger guttut, das selber so formulieren:
(...) Die Internetnutzer setzen sich bei dem Besuch von SUWs selbst nur Risiken aus. (...)
Liebe graue Herren, das lasst mal unsere Sorge sein, das habt Ihr, als nicht legitimierte „unabhĂ€ngige Stelle“ nicht ĂŒber unsere Köpfe hinweg zu entscheiden.
Siehe dazu auch dieses Video von RA Christian Solmecke:
Wehret den AnfÀngen!
Die Sperren der CUII sind nur der Anfang. Aktuell sehen wir doch auch schon bei YouTube, dass die Upload-Filter das Zitatrecht effektiv verhindern, sodass selbst KanÀle wie der der Kanzlei WBS nicht mehr in der Lage sind, rechtliche Sachverhalte unter Einbeziehung der PrimÀrquellen zu erklÀren, weil YouTube deren Videos einfach sperrt.
Wie kann ich mich wehren?
ZunÀchst: Gehe wÀhlen!
Aktuell kann man die CDU wirklich nicht empfehlen, wenn man fÀhige Leute in wichtigen Positionen sehen will. Ob Glöckner, Scheuer, Spahn, Altmaier und Co: Man hat nicht den Eindruck, dass diese Leute Entscheidungen aufgrund von Notwendigkeiten treffen, sondern eher aufgrund von privatwirtschaftlicher Interessen.
Leider kann man keine Themen, oder wenigstens Einzelpersonen, sondern nur Parteien wĂ€hlen. Was bleibt da noch? Piraten, SPD, Linke. Aber da hat man auch echte Schmerzen mit dem Rest des Parteiprogrammes. Die FDP war mal ganz gut in Sachen BĂŒrgerrechte, aber die sind ja eine reine „Christian“-Partei geworden. Die AfD ist per se unwĂ€hlbar und das Parteiprogramm besteht nur aus unfinanzierbaren Kloparolen.
Aber egal was persönlich Du wĂ€hlen willst: Hauptsache, Du gehst ĂŒberhaupt wĂ€hlen.
Denn:
„Und es ist natĂŒrlich auch so, dass wir wieder NichtwĂ€hler generieren wollen.“ â Oliver Kirchner, AfD
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Technische Lösung:
Gehe in das Webend Deines Routers und Ă€ndere dort die Einstellungen fĂŒr die DNS-Server. Meistens unter „Internet“ oder „Netzwerkeinstellungen“ zu finden. Ăndere bitte die Einstellungen so, dass nur verschlĂŒsselte DNS-Verbindungen gestattet werden, das verhindert, dass die Internetprovider oder Dritte auch diese Anfragen auf eigene, gefĂ€lschte DNS-Server umleiten können.
IPv4: primÀr: 5.9.164.112 (digitalcourage.de) sekundÀr: 185.95.218.42 (Digitale Gesellschaft Schweiz)
IPv6: primÀr: 2a05:fc84::42 (Digitale Gesellschaft Schweiz) sekundÀr: 2606:4700:4700::1111 (Cloudflare)
BTW:
Aktuell versuchen im Schatten der Corona-Pandemie so einige Lobby-VerbÀnde und Konzerne ihre Interessen durchzusetzen. Nicht jeder stellt sich dabei so selten dÀmlich wie Lego an. :-D