Wie die Zeit berichtet, verklagte das private Unternehmen „WetterOnline GmbH“ (welches man z.B. hier bewerten kann) den Deutschen Wetterdienst, eine steuerfinanzierte Behörde des Bundes.
„WetterOnline“ verlangte, dass die kostenlose App „WarnWetter“ des DWD eingestellt werden solle, da sie neben Unwetterwarnungen auch eine Wettervorhersage anzeigt. Das Landgericht Bonn gab dem KlĂ€ger Recht. *sic*
Einfacher gesagt: Ein privates Unternehmen will einer Behörde verbieten, die BĂŒrger mit den aufbereiteten Daten zu versorgen, die durch die BĂŒrger finanziert wurden. Die Intention des Gesetzgebers wurde durch das Gericht augenscheinlich nicht berĂŒcksichtigt.
Daten, welche durch steuerfinanzierte Satelliten erfasst und vom ebenfalls steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienst aufbereitet wurden, mĂŒssen allgemein verstĂ€ndlich veröffentlicht werden.
Die Daten des DWD wurden (unter anderem, aber primĂ€r und ursprĂŒnglich) zur Wettervorhersage erhoben. Es darf nicht sein, dass die Interpretation dieser Daten ausschlieĂlich privaten Unternehmen ĂŒberlassen wird. Die Auswertung muss nachvollziehbar und transparent erfolgen. Am Ende geht es nicht um Unwetterwarnungen und Wettervorhersagen. Am Ende geht es um Klimapolitik. Die Deutungshoheit darf nicht in privater Hand liegen.
Wir brauchen ein „DWD-Gesetz“, welches mit Steuergeldern generierte Rohdaten generell frei gibt und die Behörden dazu verpflichtet diese Daten fĂŒr den BĂŒrger verstĂ€ndlich und zu dem Zweck aufzuarbeiten, zu dem diese Daten erhoben wurden.
(Bildquellen: Deutscher Wetterdienst, Openclipart.org (j4p4n))